Wenn Asylbewerber in einem Lager an einer Grenze untergebracht sind, die sie nur in Richtung eines Landes verlassen können, ist das kein Freiheitsentzug. Das hat der EU-Menschenrechtsgerichtshof in einem Fall entschieden, der sich an der ungarisch-serbischen Grenze abgespielt hat.

Migazin 22.11.19

EMGR: Unterbringung in Lager an Grenze kein Freiheitsentzug