Die Welt berichtet am 23.10. über die Lage der Migrant*innen aus Bulgarien und Rumänien, die keinerlei Anssprüche auf Sozialgeld haben.

Aufgrund der geltenden Rechtslage fallen die Tagelöhner aus Bulgarien und Rumänien in Deutschland durch alle sozialen Netze und sind in dieser Hinsicht schlechtergestellt als asylsuchende Flüchtlinge. Inmitten deutscher Großstädte hausen sie ohne ein Dach über dem Kopf, ohne Ansprüche auf medizinische Hilfe und ohne Anspruch auf ein Existenzminimum.

Ein Urteilsspruch des Bundessozialgerichts, nach dem die Migrant*innen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, wurde von der damialigen Ministerin Nahles durch Gesetzesänderung ausgehebeklt.

Nach diesem Gesetz haben Europäer, die sich auf Arbeitssuche befinden, erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Ausnahmen davon sind einmonatige Überbrückungsleistungen – etwa für Essen und Unterkunft – sowie ein Darlehen für Rückreisekosten ins Heimatland.

Ausgeschlossen ist damit auch das Recht auf einen Platz in den Unterkünften, die die Sozialämter für Obdachlose bereithalten. Lediglich im Winter stehen obdachlosen EU-Bürgern die Kälteschutzprogramme offen. Ansonsten gilt: Wer über eine Heimatadresse in einem EU-Land verfügt, gilt nicht als wohnungslos.

Rund ein Drittel der Migrant*innen aus Bulgarien und Rumänien lebt in 12 Großstädten – vor allem in Offenbach, Mannheim, Frankfurt am Main, München, Nürnberg, Duisburg, Berlin und Dortmund.

Welt | 23.10.2018

„EU-Arbeitsmigranten ohne Recht auf Existenzminimum“