Rettungsschiffe können künftig in libyschen Gewässern beschlagnahmt werden. Die Ocean Viking darf unterdessen mit 104 Migranten an Bord in Sizilien anlegen

NGO-Schiffe, die sich bei Such- und Rettungsaktionen in libyschen Gewässern engagieren wollen, müssen dafür künftig eine Genehmigung der libyschen Behörden einholen. Rettungseinsätze der libyschen Küstenwache dürften dabei in keiner Weise behindert werden, geht aus einem Dekret der Regierung in Tripolis hervor.

Das Dekret wurde Mitte September gebilligt und am Dienstag von der Nachrichtenagentur Ansa auszugsweise veröffentlicht. NGO-Schiffe, die sich nicht daran halten, sollen demnach beschlagnahmt werden. Hilfsorganisationen müssen das Personal der libyschen Küstenwache an Bord ihrer Schiffe gehen lassen. Schiffe und Motoren, die bei „Schlepperei“ verwendet werden, werden beschlagnahmt, hieß es. […]

Ocean Viking darf in Sizilien anlegen

Das Rettungsschiff Ocean Viking darf unterdessen in den sizilianischen Hafen Pozzallo einlaufen, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Demnach nehmen Frankreich und Deutschland 70 der 104 Bootsflüchtlinge an Bord auf.

Das Schiff hatte die Menschen am 18. Oktober vor der libyschen Küste aus Seenot gerettet und wartete seither auf die Zuweisung eines sicheren Hafens. Die Hilfsorganisationen SOS Méditerranée und Ärzte ohne Grenzen, Betreiberin des Schiffes, hatten zuletzt die europäischen Staats- und Regierungschefs aufgefordert, endlich die Ausschiffung der 104 Personen zu erlauben.

derStandard | 29.10.2019

„NGO-Schiffe brauchen für Einsätze künftig Genehmigung von Libyen“